§ 11 Wirkungen des Urteils
UKlaG
Handelt der verurteilte Verwender einem auf § 1 beruhenden Unterlassungsgebot zuwider, so ist die Bestimmung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen als unwirksam anzusehen, soweit sich der betroffene Vertragsteil auf die Wirkung des Unterlassungsurteils beruft. Er kann sich jedoch auf die Wirkung des Unterlassungsurteils nicht berufen, wenn der verurteilte Verwender gegen das Urteil die Klage nach § 10 erheben könnte.
← § 10 · All articles · Unterabschnitt 3 →
Source: Gesetze im Internet (BMJ / juris GmbH) · retrieved 2026-09-04