lexiara

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einen unter die Verantwortung eines amtlichen Tierarztes gestellten Betrieb, so hat sich der Tierarzt zu vergewissern, daß dieser Betrieb diese Erzeugnisse nur entgegennimmt, wenn sie hinsichtlich der Kennzeichnung und der Begleitdokumente die Bestimmungen des Artikels 3 Absatz 1 erfuellen bzw . im Falle der in Anhang B genannten Erzeugnisse mit dem in der Regelung des Bestimmungslands vorgesehenen Dokument versehen sind;

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-11-02 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.