preamble_29
Die technischen Rückstellungen einschließlich der mathematischen Rückstellungen sind den Regeln und der Aufsicht des Mitgliedstaats, in dem die Dienstleistung erbracht wird, zu unterstellen, wenn die Dienstleistungstätigkeit Verpflichtungen betrifft, bei denen der Bestimmungsstaat der Dienstleistung den Versicherungsnehmern einen besonderen Schutz gewähren will . Die technischen Rückstellungen einschließlich der mathematischen Rückstellungen unterliegen dagegen weiterhin den Regeln und der Aufsicht des Mitgliedstaats, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, wenn die Sorge um den Schutz des Versicherungsnehmers nicht begründet ist .
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-10-30 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.