lexiara

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Die Wertpapierfirmen unterrichten die zuständigen Behörden über den Erwerb oder die Abtretung von Beteiligungen an ihrem Kapital, aufgrund deren diese Beteiligungen eine der in den Absätzen 1 und 3 genannten Schwellen über- bzw. unterschreiten, sobald sie von dem Erwerb oder der Abtretung Kenntnis erhalten. Ferner unterrichten sie die Behörden mindestens einmal jährlich über die Identität der Aktionäre oder Gesellschafter, die qualifizierte Beteiligungen halten, sowie über deren Betrag, wie er sich zum Beispiel aus den Mitteilungen anläßlich der Jahreshauptversammlung der Aktionäre oder Gesellschafter oder aus den Pflichtmeldungen der börsennotierten Gesellschaften ergibt.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-10-27 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.